Transparenz ist uns wichtig. Deshalb hat die Mitgliederversammlung am 22. Mai 2019 beschlossen, dass sich die Flüchtlingshilfe Bonn e.V der Initiative Transparente Zivilgesellschaft anschließt.

Wir haben uns damit dazu verpflichtet, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

  • Unsere Arbeit ist wegen der Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bonn-Innenstadt, St-Nr. 205/5763/3299, vom 28.05.2024 für die Jahre 2020 bis 2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.
  • Wir sind berechtigt, Zuwendungsbescheide für Spenden und ggf. Mitgliedsbeiträge zu erstellen.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

  • Dem Vorstand gehören an:
    • Sabine Kaldorf  (Vorsitzende und Geschäftsführerin)
    • Volker Rudolph
    • Nidal Rashow

5. Tätigkeitsbericht

6. Personalstruktur

  • Hauptamtliche Mitarbeiterinnen:
    • Nadja Müller de Ossio (Projektleiterin)
    • Jana Gigl (Projektleiterin)
    • Mariya Beitzen (Projektleiterin)
    • Amani Abu Naser (Community Mentorin im „Frauennetzwerk Bonn“)
    • Annica Hoppe (studentische Hilfskraft)
    • Julius Herzig (wissenschaftliche Hilfskraft im Projekt „UNbekanntes UNbehagen“)
    • gelegentlich Praktikant*innen
  • über 120 Ehrenamtliche in Vorstand, Arbeitsgruppen und als Mentor*innen

7. Angaben zur Mittelherkunft

Tortendiagramm der Einnahmen, alle Zahlen finden sich auch in der Jahresrechnung. Wichtige Förderer sind DSEE, Fernsehlotterie und Stadt Bonn.

8. Angaben zur Mittelverwendung

Tortendiagramm der Ausgaben, alle Zahlen kommen aus der Jahresrechnung. Die beiden großen Projekte waren das UNbekannte UNbehagen und "Nina und Nour", wesentlich kleiner das allgemeine Freiwilligenmanagement. Die Verwaltungskosten machen nur 1,32 % der Ausgaben aus.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

  • Die Flüchtlingshilfe Bonn e.V. ist mit niemandem gesellschaftsrechtlich verbunden.
  • Sie gehört auch zu keinem der Wohlfahrtsverbände.

10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

  • Derartige Personen gibt es nicht.
  • Wie schon unter „Mittelherkunft“ dargestellt, verteilte sich 2024 die Projektförderung auf eine ganze Reihe von Fördermittelgeber*innen. Der größte Betrag kam mit 31,58 % der Einnahmen von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, weitere 25,27% von der Stiftung Deutsches Hilfswerk (Fernsehlotterie), sowie 11,95% aus anderen öffentlichen Mitteln (Stadt Bonn, Land NRW).
  • Von den Geldspenden lag 2024 die höchste private Spende bei 1.500 Euro, die Firmenspenden alle unter 1.000 Euro.
  • Die Sachspenden lagen alle unter 100 Euro.