Mit einiger Sorge beobachten wir die ungleiche Behandlung von Flüchtlingen aus der Ukraine im Vergleich zu Flüchtlingen aus anderen Herkunftsländern hier in Deutschland. Am 7. April haben Bund und Länder beschlossen, dass ukrainische Flüchtlinge mit einem Aufenthaltstitel nach §24 AufenthaltsG ab dem 1. Juni nicht mehr Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem SGBII („HartzIV“) erhalten sollen. Dazu stellte Moderator Gerd Kuhn von hr-iNFO unser Vorstandstandsvorsitzenden Sabine Kaldorf einige Fragen.
Die einleitende Frage, die nicht aufgezeichnet wurde, war, ob die Bund-Länderbeschlüsse eine „Zweiklassengesellschaft“ unter den Geflüchteten bewirken würden.
Interview vom 8. April 2022
Einen umfassenden Bericht zur selektiven Aufnahme- und Hilfsbereitschaft in der aktuellen Flüchtlingspolitik liefert auch PRO ASYL.