Legale Fluchtwege ausbauen!
Jährliche Quote für das Resettlementprogramm dauerhaft im fünfstelligen Bereich
„Resettlement“ heißt dauerhafte Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge direkt aus dem Land, in das sie zuerst geflohen sind. Der UNHCR schlägt vor, das BAMF entscheidet.
Das deutsche Programm ist derzeit auf 500 Plätze beschränkt.
Relocation tatsächlich durchführen und im EU-Zusammenhang regeln
„Relocation“ ist die Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU
Familienzusammenführung vereinfachen, insbesondere durch zeitnahe Termine an zumutbaren Orten
Die Familienangehörigen müssen sich bei einer deutschen Botschaft oder einem Konsulat melden. Auf die Termine warten sie oft monatelang, und dann sind sie meistens an Orten weit weg vom aktuellen Aufenthalt.
Die Familienzusammenführung wird dadurch de facto verunmöglicht.
Recht auf Familienzusammenführung für alle subsidiär Geschützten wieder einführen
Schutz der Familie ist Grundrecht und Menschenrecht,
zumal auch diese Familienangehörigen in der Heimat gefährdet sind.
Keine Dublin-Rückführung in Länder, die den Standard der Genfer Konvention nicht einhalten!
Legale Einwanderung ermöglichen!
Arbeitsmigranten sollen nicht auf das Asylrecht angewiesen sein, um ihren Aufenthalt zu legalisieren
Asylanträge von Arbeitsmigranten binden unnötig Ressourcen.
Wege für gering qualifizierte Menschen öffnen, bei denen Nachqualifizierung in Deutschland erforderlich ist
Eine Chance auf legale Migration wird als Ventilfunktion gebraucht,
um den Anreiz irregulärer Migration zu senken
Rahmenbedingungen schaffen, die Integration fördern!
Zügige Zuweisung zur Kommune statt langfristiger Lagerunterbringung
Ob die Lager „Ankerzentrum“ oder „Zentrale Unterbringungseinrichtung“ heißen, ist egal, sie verhindern Integration.
Wartezeiten im Asylverfahren verkürzen
Immer noch im Durchschnitt über 6 Monate, für manche Herkunftsländer über ein Jahr
Schnellen Zugang zu Sprach- und Integrationskursen ermöglichen, unabhängig von der Anerkennungsquote des Herkunftslandes
Schnellen Zugang erhalten derzeit nur Flüchtlinge „mit guter Bleibeperspektive“, also unbereinigte Anerkennungsquote > 50%,
alle anderen erst nach Anerkennung, teils erst nach Jahren.
Sprach- und Integrationskurse zielgruppengenau anbieten
Manche Träger nehmen auch Teilnehmer ohne Erfolgsaussicht, nur um das Geld zu bekommen